Liebe Gäste,

 

um Ihren Aufenthalt in der Pension "Lüttje Sünnblöm" so angenehm wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie, die nachfolgende Hausordnung bzw. unsere AGB zu beachten und an alle Mitreisenden weiterzugeben.

 

1. Anreise/Abreise: 

1.1. Das Zimmer steht Ihnen regulär am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Bitte teilen Sie uns trotzdem immer Ihre ungefähre Anreisezeit mit, da wir über keine Rezeption verfügen. 

1.2. Bitte das Zimmer am Abreisetag bis 11:00 Uhr räumen und den Schlüssel bei den Pensionswirten abgeben.

 

2. Kinder:  

2.1. Ein Kind bis 2 Jahre kann kostenfrei im Elternbett übernachten. 

2.2. Für Familien mit Kindern vom 2. -16. Lebensjahr, bitten wir um die Reservierung eines DZ mit Schlafsofa. 

2.3. Es stehen keine Kinderbetten und Zusatzbetten in den Gästezimmern zur Verfügung.

2.4. Bitte melden Sie Ihre Kinder bei der Reservierung an, damit wir Ihnen ein geeignetes Zimmer zur Verfügung stellen können.

 

3. Beherbergungsvertrag/Stornierungen: 

Unsere vertraglichen Bedingungen wozu ebenfalls unsere Stornierungsbedingungen gehören, richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen zum Beherbergungsvertrag.

3.1. Unsere Ferienunterkunft ist verbindlich gebucht, wenn Sie ein Zimmer bestellt haben und dies von uns, den Pensionswirten/Vermietern zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt wird. Ein verbindlicher Beherbergungsvertrag oder Gastaufnahmevertrag kommt grundsätzlich formfrei, also auch bei mündlicher, insbesondere telefonischer Buchung zustande. Es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich Schriftform vereinbart.Wurde ein verbindlicher Beherbergungsvertrag geschlossen, so gilt: gebucht ist gebucht. Keiner der Vertragsparteien kann einseitig vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten (Ausnahme: Höhere Gewalt).   

3.2. Die Vertragsparteien können sich jedoch jederzeit auf eine einvernehmliche Auflösung des Vertrages einigen. In diesem Fall kann der Vermieter/Hotelier den vereinbarten oder betriebsüblichen Mietpreis abzüglich seiner ersparten Aufwendungen vom Gast verlangen.  

3.5. Der Wert der ersparten Aufwendungen bei Übernachtungen mit Frühstück ist pauschal mit 20%, bei Übernachtungen ohne Frühstück und bei Vermietung des Ferienhauses pauschal mit 10% des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt. Die ersparten Aufwendungen verringern sich entsprechend bei einer Wiederbelegung. Wir sind nach Treu und Glauben verpflichtet, die gebuchte Unterkunft anderweitig zu vergeben, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
3.6. Nicht nur der Gast hat den Pensionswirten/Vermietern gegenüber Verpflichtungen aus den geschlossenen Beherbergungs-/ Gastaufnahmevertrag. Wir als Vermieter/Pensionswirte sind dem Gast zur vereinbarungsgemäßen Bereitstellung des Zimmers verpflichtet. Die Nichtbereitstellung des Zimmers wegen Überbuchung haben wir als Pensionswirte/Vermieter in jedem Fall zu vertreten und müssen Ihnen als Gast Schadensersatz leisten.
 

(Dazu und zu den allgemeinen rechtlichen Fragen des Beherbergungsvertrages finden Sie detaillierte Informationen auf der Internetseite des DTV: http://www.deutschertourismusverband.de/service/recht/reservierung-buchung.html ) 

 

Bitte denken Sie daran eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, um Stornierungskosten zu vermeiden.  

 

4. Zahlungsbedingungen:  

4.1. Der Rechnungsbetrag ist spätestens bei der Ankunft des Gastes in der Pension und im Voraus zur Zahlung fällig. Rückerstattungen bei vorzeitiger Abreise werden nicht geleistet.

4.2. Es kann von den Pensionswirten eine Anzahlung gefordert werden.  

4.3. Für den Aufenthalt im Ferienhaus kann eine Kaution verlangt werden, die am Ende des Buchungszeitraumes vollständig zurückgezahlt wird, sofern keine Beschädigungen bei der Übergabe festgestellt wurden. Sollten Sie während Ihres Aufenthaltes im Haus Rauchen, wird der gesamte Betrag einbehalten.  

4.4. Es sind Vorort nur Barzahlungen möglich. 

4.5. Reisegruppen erhalten von uns eine Sammelrechnung, die dem Gesamtverantwortlichen übergeben wird. 

4.6. Gesonderte Zahlungsbedingungen bedürfen vorheriger Absprache und einer schriftlichen Vereinbarung (auch per E-Mail möglich). 

4.7. Das Einlösen eines Gutscheines muss bei der Buchungsanfrage angezeigt werden.

 

 

5. Salvatorische Klausel  


Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages unwirksam sein, so berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen, oder das Zustandekommen des Vertrages. Anstelle der ungültigen Klausel gilt das Gesetz. Jegliche Abweichungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

 

Hausordnung

 

1. Kinder  

Eltern haften für Ihre Kinder.

 

2. Rauchen/Feuer 

2.1 Das Rauchen ist im gesamten Haus nicht erlaubt! Wir haben dafür Draußen einen Platz vorgesehen. 

2.2. Das Anzünden von Kerzen o.ä. ist im gesamten Haus nicht erlaubt. 

2.3. Es befinden sich Rauchmelder in allen Zimmern und Fluren.

 

3. Besucher 

Das Empfangen von Besuchern auf den Gästezimmern ist nicht gestattet. Das Betreten des Hauses nicht angemeldeter Personen ist nur nach vorheriger Einwilligung der Pensionswirte erlaubt.

 

4. Nachtruhe 

4.1. Ab 22:00 Uhr bitte Zimmerlautstärke einhalten. 

4.2. Beim Verlassen und Zurückkommen in die Pension ist nach 22 Uhr aus Rücksicht auf die anderen Gäste jeglicher Lärm zu vermeiden.

 

5. Betreten des Gästezimmers durch die Mitarbeiter der Pension 

Die Pensionswirte/Mitarbeiter der Pension "Lüttje Sünnblöm" sind berechtigt das Gästezimmer während der Aufenthaltsdauer des Gastes zum Zwecke der Reinigung oder zur Durchführung von Reparaturarbeiten und Ähnlichem zu betreten.  

 

6. Haustiere 

Das Mitbringen von Haustieren bedarf der Zustimmung der Pensionswirte. Der Gast ist dazu verpflichtet den Wunsch ein Haustier mitzubringen vorab anzuzeigen. Wenn die Pension dem Mitbringen von Haustieren zustimmt, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass die Haustiere unter der ständigen Aufsicht des Gastes stehen sowie frei von ansteckenden Krankheiten sind und auch sonst keine Gefahr für das Pensionspersonal und die übrigen Gäste darstellen. Pro Haustier und Übernachtung fällt eine Gebühr an, deren Höhe die Pension auf Anfrage, spätestens aber bei Abschluss des Beherbergungsvertrages, mitteilt. Im Frühstücksraum und in den Gemeinschaftsräumen haben Haustiere keinen Zutritt.

 

7. Wertsachen/Haftung 

7.1. Die Pension übernimmt bei Verlust von Wertsachen ausdrücklich keine Haftung. 

7.2. Die Pension übernimmt keine Haftung für die auf dem Pensionsgrundstück abgestellten Kraftfahrzeuge und Fahrräder. 

7.3. Für schuldhaft verursachte Inventarschäden haftet bei Nichtfeststellung des Verursachers der Besteller und Vertragspartner.

 

8. Frühstückszeiten 

  • Mo-Fr.:7h-10h
  • Sonn- und Feiertags: 8h-10h

 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und die Beachtung der Hausordnung. Sollten Sie weitere Fragen zu Ihrem Aufenthalt in der Pension "Lüttje Sünnblöm" haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.  

 

Ihre Pensionswirte

 

Leer, den 08.01.2014  

Ina und Martin Raabe   

 

 

Gerichtsstand: Amtsgericht Leer Ostfriesland